Fliegenfischen Fuscher Ache

Das Fischgewässer Fuscher Ache entspringt im Nationalpark Hohe Tauern am Fuße des Großglocknermassives. Der junge Gebirgsbach von 35 km hat die höchste Gewässergüte und wird als Perle der Hohen Tauern bezeichnet.

Altfischbestand in Form der Urtümlichen Forelle zeichnet die Qualität des Besatzes aus. Die Fischstrecke beginnt in der Einmündung in die Salzach und endet im Ferleitental/Käfertal, ein Hochtal umrundet von mehreren 3000er Gipfeln der Glockner-guppe. Das gesamte Fischgewässer ist Fliegenfischgewässer. Als Köder dürfen dort Trockenfliege, Nassfliege, Nymphe und Streamer verwendet werden.

Nach der Klamm mit diversen Gumpen durchfliesst es die beiden Orte Fusch und Bruck, bis es in die Salzach (Kombinationskarte Fuscher Ache, Salzach und Nebengewässer möglich) mündet. Nur in diesem Streckenteil ist die Entnahme von 3 Salmoniden täglich erlaubt.

Alternativ können Fischer mit einer Wochenkarte gegen Aufpreis auch wahlweise in den meisten Gewässern vom Bräurup fischen. Auch im nahen Zellersee ist Fliegenfischen möglich.

Informieren Sie sich über den aktuellen Zustand der Fuscher Ache.

Fliegenfischen an der Fuscher Ache - Zuhause im Lampenhäusl.


Erleben Sie ein paar traumhafte Tage an unserem Fliegenfischgewässer.

Zimmer - Anfrage

Streckenübersicht

Übersichtskarte Fuscher Ache

FISCHEREIORDNUNG:

Fliegenstrecke:
Gesamtes Gewässer

Entnahmestrecke:
von der Einmündung der Fuscherache in die Salzach bis zur Brücke Tauernhaus / Ferleiten. (ca. 18 km)
Ausgenommen Regenbogen-
forellen und Saibling, diese dürfen im gesamten Revier entnommen werden.

Fliegenstrecke:
im gesamten Revier ist ausnahmslos nur fischen mit Fliegenausrüstung und Einfachhaken (Widerhaken zudrücken) gestattet.

Fischereisaison:
1. April bis 31. Oktober jeden Jahres, Sulzbachtal und ab Brücke Tauernhaus / Ferleiten bis 30.09.

Tageszeit:
von 6.00 bis 21.00 Uhr

Tageskarten:
ab 16 Jahren nur mit Sportfischer-Prüfung

Entnahmestrecke:
täglich 3 Stück Salmoniden pro Tages-Pickerl.

Trophäenfisch-Entnahme:
Bachforellen ab 55 cm Länge darf  täglich ein Trophäenfisch entnommen werden, bei Entnahme ist die Fischerei sofort einzustellen und der Fisch ist bei einer der Tageskartenausgabestellen zu melden. Das Gewicht und die Länge werden aufgezeichnet und es wird ein Foto für eine Trophäenwertung gemacht.

Schonzeit & Brittelmass:
Äschen: 01.01. bis 31.05. ab 35 cm
Bachforelle: 01.10. bis 31.03. ab 35 cm
Bachsaibling: keine Schonzeit ab 30 cm
Regenbogen: keine Schonzeit ab 30 cm
Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landesfischereiverbandes.

VERBOTE:
Fischen in sämtlichen Nebenbächen ausgenommen Oberlauf Sulzbach.
Fischen von Brücken und sämtlichen Wehranlagen!!!

VORSICHT:
Schwellbetrieb bei den Wehren und Kraftwerken!!!
Aufzeichnungspflicht für alle Entnommenen und für alle in der Schonzeit und Untermaßigen Fische die täglich gefangen und wieder zurückgesetzt werden oder Trophäenfischentnahme. Bei erreichen des täglichen Ausfanglimits ist die Fischerei sofort einzustellen.

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